Förderungsmöglichkeiten

Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III)

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sein. Das gilt auch bei Nachholung eines Berufsabschlusses. Zur Klärung Ihrer Förderungsfähigkeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit, denn die Bescheinigung in Form eines Bildungsgutscheins muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Förderung durch die Bundeswehr (BFD)

Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert.

Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen bzw. -studiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 € erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie im Internet unter www.bildungskredit.de und unter der kostenlosen Infoline 0800. 2 23 63 41 sowie unter  0228 993 58 44 92.


Bildungsprämie (Bundesweit)
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.
Mehr unter www.bildungspraemie.de

Bildungsscheck - NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt für Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten Bildungsschecks. Mit diesen Bildungsschecks unterstützt Nordrhein- Westfalen die beruflich orientierte Fortbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Lehrgänge zum Erwerb von Sprach- und EDV-Kenntnissen und Qualifizierungen im kaufmännischen und technischen Bereich. Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein- Westfalen die Hälfte der Kursgebühren – bis maximal 500,- €.

BAföG für die Erstausbildung

Für Schüler in der Erstausbildung (ansonsten bis zum 30. Lebensjahr) gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG nach der Berufsausbildung

Wenn keine Förderung durch die Agentur für Arbeit erfolgt, besteht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (zzgl. Bewerbungszeit oder Kindererziehungszeiten) ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss nach dem BAföG-Gesetz oder nach dem Meister-BAföG. Wer mindestens drei Jahre in seinem Beruf tätig war, erhält einen monatlichen BAföG-Satz. Die Finanzierung erfolgt durch monatliche, nicht zurückzuzahlende BAföG-Zuschüsse. Informationen zum BAföG erhalten Sie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de oder unter der kostenlosen Infoline 0800 2 23 63 41.