Pflichtfortbildung für Rettungsdienstpersonal (§ 5 Abs. 5 RettG-NRW)
Die ständige Aus- und Fortbildung des rettungsdienstlichen Personals ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Qualitätssicherung. Nach § 5 Abs. 5 des Rettungsgesetzes NRW muss jeder Mitarbeiter im qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst eine 30 UE umfassende Fortbildung absolvieren. Es werden aktuelle rettungsdienstrelevante Themen erörtert. Die Fortbildung wird als Blockseminar in unserem Hause angeboten. Für Unternehmen besteht auch die Möglichkeit, die Fortbildung in ihren eigenen Räumlichkeiten durchzuführen.
Veranstalter:
RCS – Center gGmbH (staatl. anerkannte Rettungsassistentenschule),
Die Pflichtfortbildung umfasst eine Dauer von 30 Stunden zu aktuellen Themen.
Unterrichtszeiten: 09.00 – 16.15 Uhr
Fortbildungsthemen 2012
Massenanfall von Verletzten
(kombinierte) internistische Notfälle
ERC – Guidelines 2010
Hygiene im Rettungsdienst
Pharmakologie im Rettungsdienst
Recht im Rettungsdienst
Kosten:
Kursgebühr: 150 Euro
(Fragen Sie uns bitte nach Fördermöglichkeiten)
Fortbildung Desinfektoren (§ 16 der APO-Desinf.)
Nach §16 der APO-Desinf. vom 24. April 2005 sind Desinfektorinnen und Desinfektoren verpflichtet, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren eine staatlich anerkannte Fortbildung (Dauer 3 Tage) zu besuchen.
Es werden aktuelle Themen aus dem Bereich der Desinfektion/ Hygiene erörtert.