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Weitere Kurse

Ausbildung zum Rettungshelfer

Die Ausbildung von Rettungshelfern ist ausgerichtet auf den Tätigkeitsschwerpunkt als Helfer des Rettungssanitäters. Rettungshelfer haben einen festen Platz in der Regelbesetzung eines Krankentransportwagens.

Was bringt Ihnen die Ausbildung?

Die Teilnehmer können nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung auf einem Krankentransportwagen eingesetzt werden. Die Ausbildung zum Rettungshelfer bietet eine sinnvolle Basis für die Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Veranstalter:

RCS – Center gGmbH (staatl. anerkannte Rettungsassistentenschule),

Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen. Tel. 0209 - 167 13 30 (10.00 – 16.00 Uhr)

Dauer:

160 Stunden bestehend aus einem Theorie- und einem Praxisblock

Aufbau:

Die Ausbildung zum Rettungshelfer wird gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung  (RettAPO) durchgeführt.

Sie wird untergliedert in:

  • Eine theoretische Ausbildung von 80 Stunden (Rescue Education Center)
  • Eine praktische Ausbildung von 80 Stunden (Rettungswache)

Unterrichtszeiten: 09.00 – 16.15 Uhr (Praktikumszeiten sind abweichend)

Zugangs-voraussetzungen:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Beglaubigte Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • Nachweis über die gesundheitliche und geistige Eignung (ärztliches Attest - nicht älter als 3 Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
  • Lebenslauf mit Lichtbild

Schwerpunkt:

Intensive, praxisnahe und realitätsgetreue Ausbildung

Kosten:

Kursgebühr: 540 Euro  zzgl. 69 Euro für Fachbücher

(Fragen Sie uns bitte nach  Fördermöglichkeiten)

Ausbildung zum Betriebssanitäter nach BGG 949

In der betrieblichen Praxis gehören Unfälle und akute Erkrankungen zu den häufigsten Einsatzanlässen des Rettungsdienstes. Um eine patientengerechte Erstversorgung sicherstellen zu können oder eine optimale Schnittstelle zum Rettungsdienst zu schaffen, müssen Betriebssanitäter gemäß den BG-Vorschriften:
  • BGG 949 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst,
  • BGV A1 Abschnitt Erste Hilfe,

bereitgehalten, und regelmäßig fortgebildet werden.

Was bringt Ihnen die Ausbildung?

Die Teilnehmer des Seminars werden in die Lage versetzt, die Aufgaben des Betriebssanitäters nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften fachgerecht auszuführen. Darüber hinaus kann das erlernte Wissen bei Notfällen im privaten Bereich, z.B. im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr eingesetzt werden. Ferner werden die Teilnehmer in die Maßnahmen der Frühdefibrillation eingewiesen, um bei einem Herz - Kreislaufstillstand die überlebenswichtige Maßnahme der Defibrillation durchzuführen.

Veranstalter:

RCS – Center gGmbH (staatl. anerkannte Rettungsassistentenschule),

Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen. Tel. 0209 - 167 13 30 (10.00 – 16.00 Uhr)

Dauer:

100 Stunden Theorieblock mit Praxisanteilen (Fallbeispiele)

Aufbau:

Ausbildung nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift BGG 949

Inhalte der

theoretischen

Ausbildung :

(auszugsweise)

  • Lage, Bau und regelrechte Funktion von Skelett und Organen
  • Bedeutung von Flüssigkeits-, Wärme-, und Säure-/Basenhaushaltes
  • Störungen der Vitalfunktionen, Innere Medizin, Chirurgische Erkrankungen
  • Einweisung aus automatische externe Defibrillatoren nach MPbetreibV

Schwerpunkt:

Intensive, praxisnahe und realitätsgetreue Ausbildung

Zugangs-

voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Std.), nicht älter als 1 Jahr

Eine fehlende Erste-Hilfe-Ausbildung kann im Rescue Education Center absolviert werden

Kosten:

Kursgebühr: 590 Euro 

(Fragen Sie uns bitte nach  Fördermöglichkeiten)

Erste-Hilfe-Lehrgang

Wie lange ist ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs her?
Wie sicher fühlen Sie sich, wenn es zu einem Notfall in ihrem privaten Umfeld kommt?

In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z.B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Ferner werden die Teilnehmer in die Maßnahmen der Frühdefibrillation eingewiesen, um bei einem Herz - Kreislaufstillstand die überlebenswichtige Maßnahme der Defibrillation durchzuführen.

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins und für die Zulassung zum Physikum.

Veranstalter:

RCS – Center gGmbH (staatl. anerkannte Rettungsassistentenschule),

Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen. Tel. 0209 - 167 13 30 (10.00 – 16.00 Uhr)

Dauer:

16 Stunden (acht Doppelstunden à 90 Minuten)

Lehrgangsinhalte:

(auszugsweise)

  • Rettungskette, Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
  • Vergiftungen (z.B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen)
  • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • Thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
  • Verätzungen
  • Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
  • Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
  • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
  • Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall),
  • Herzrhythmusstörungen
  • Knochen- und Gelenkverletzungen, Wirbelsäulenbrüche, Bewusstlosigkeit

Kosten:

Lehrgangsgebühr: 31 Euro

Lehrrettungsassistent

Nach der theoretischen Ausbildung in der Schule absolvieren angehende Rettungsassistent/Innen ein Anerkennungsjahr an einer Lehrrettungswache. In diesem Zeitraum werden sie von Lehrrettungsassistent/Innen betreut und weiter angeleitet. Die abschließende Beurteilung des/der Lehrrettungsassistent/In entscheidet mit über die Anerkennung zum/zur Rettungsassistent/In nach Ende des Anerkennungsjahres.
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsassistenten sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Gerätebeauftragter für Medizinprodukte

Im Rettungsdienst und in der Notfallmedizin wird eine Vielzahl von medizinisch-technischen Geräten eingesetzt.
Tritt eine Fehlfunktion aufgrund eines Defekts ein oder wird ein Gerät fehlbedient, so kann dies ein hohes Gefahrenpotential sowohl für den Patienten, als auch für den Bediener darstellen. Um die Gerätesicherheit bei der Bedienung im rettungsdienstlichen Einsatz zu erhöhen, hat die Bundesregierung 1985 die Verordnung über die Sicherheit medizinischer Geräte (MedGV) erlassen.
Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich von dem Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst. Sowohl in diesem Gesetz, als auch in seinen Verordnungen wird die Bestellung vom sogenannten Gerätebeauftragten vorgesehen, die die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen, z.B. Einweisung der Bediener oder Führen von Gerätedokumentationen durchführen und überwachen.

Erste-Hilfe-Trainer (BG)

Absolvent/Innen dürfen Erste Hilfe Kurse durchführen sowie die abschließende Bescheinigung ausstellen. Die Berufsgenossenschaften geben spezielle Richtlinien für die Ausbildung von Betriebshelfer/Innen vor. Die angehenden Trainer/Innen sollten mindestens über eine sanitätsdienstliche, besser rettungsdienstliche Ausbildung verfügen.